Die EU-Datenschutz-Grundverordnung

Im Datenschutzrecht hat mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neugefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) eine Neustrukturierung des Datenschutzrechts stattgefunden.

 

Die EU-DSGVO ist bereits im Mai 2016 in Kraft getreten und wird nun ab 25. Mai 2018 angewendet. Deutschland gehört zu den wenigen EU-Ländern, die ihr Bundesdatenschutzgesetz bereits entsprechend angepasst haben.
 

Ziele sind der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz sowie der freie Verkehr personenbezogener Daten.

Zudem geht es um die weitgehende Vereinheitlichung europäischen Datenschutzrechts.

 

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche, in denen mit personenbezogenen Daten umgegangen wird – so auch Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten.

Ausgenommen ist lediglich der private Bereich.

 

Informieren Sie sich bzgl. des Datenschutzes für diese Website sowie Datenschutz für PatientInnen. 

 

 

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© Martin Rudersdorf